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Samstag, 21. September 2024
Aufwendungen für Verzicht auf ein Wohnrecht als Werbungsksoten PDF Drucken E-Mail

Der BFH hat aktuell entschieden, dass ein Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung möglich ist, wenn ein Steuerpflichtiger eine mit einem dinglichen Wohnrecht belastete Wohnung vermietet und im Gegenzug für den Verzicht des dinglich Nutzungsberechtigten dessen Mietkosten für eine andere Wohnung übernimmt (BFH Urteil v. 11.12.2012 - IX R 28/12

 
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Kurzmeldungen

Unterhalt für den pflegebedürftigen Ehegatten In einem Beschluss vom 27.04.2016 – XII ZB 485/14 – hatte der Bundesgerichtshof verschiedene Fragen zur Unterhaltsverpflichtung von Ehegatten, bei Pflegebedürftigkeit eines Ehegatten, zu entscheiden. Im vorliegenden Fall war die Ehefrau pflegebedürftig, eine B mehr...

Passive Sterbehilfe auch ohne Patientenverfügung Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Voraussetzungen der passiven Sterbehilfe für Wachkoma-Patienten geklärt, die keine Patientenverfügung haben. In solchen Fällen dürfen an die Feststellungen des Patientenwillens selbst dann keine strengeren Beweisanforder mehr...

Grunderwerbsteuer / Grundstücksschenkung unter Vorbehalt eines Wohnrechts Der Bundesfinanzhof hat sich mit den Folgen befasst, die sich für die Schenkungssteuer und die Grunderwerbsteuer ergeben, wenn der Eigentümer ein Grundstück verschenkt und sich dabei ein Wohnrecht auf Lebenszeit an dem Grundstück vorbehält. Er ist zu dem Ergeb mehr...

Pflichten von Bevollmächtigten bei Ausübung einer Vorsorgevollmacht Die Pflichten eines Bevollmächtigten bei Ausübung einer Vorsorgevollmacht beschäftigen zunehmend die Gerichte. Wie wichtig es ist, das jeder Vorsorgevollmacht zugrunde liegende Grundverhältnis zu regeln, zeigt eine Entscheidung des OLG Schleswig. Die Erblasse mehr...



Steuerbefreiung für letztwillige Zuwendungen eines Wohnungsrechts Unabhängig vom Wert der Immobilien kann diese steuerfrei vererbt werden, wenn das sog. Familienheim vom Ehepartner weitere 10 Jahre bewohnt wird. Voraussetzung ist allerdings, dass der Ehepartner zivilrechtlich Eigentum oder Miteigentum an der als Familienheim mehr...

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